Infos

Liebe Gäste,


Wir freuen uns sehr auf euer Kommen!


Beachte bitte, dass alle Damen als selbstständige Mieterinnen unter Ausübung der geltenden Hygiene-Vorschriften in unseren Räumlichkeiten agieren und persönlich für ihre Serviceangebote verantwortlich sind.
Beachte weiterhin, dass wir weder Einfluss noch Verantwortung zu den mit ihnen abgesprochenen und ausgehandelten Dienstleistungen und Preisen übernehmen.
Die Mieterinnen unterliegen der Anmelde- und Steuerpflicht. Bei Mietvertragsbeginn werden sie explizit von uns darauf hingewiesen.

 

Bayrische Hygieneverordnung!

§ 6 Kondomzwang bei Prostitution
1. Weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden sind verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden.

2. Die Verpflichtung zur Verwendung von Kondomen ist in Räumen, die zur Prostitution genutzt werden, durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.